Ruhezeiten

Definition: Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind definiert als die Zeitspanne zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit eines Arbeitstages und dem Beginn der nächsten Arbeitsperiode. Diese Zeiten sind gesetzlich im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Sie sind von den Ruhepausen zu unterscheiden, die sich ausschließlich auf die arbeitsfreien Zeiten innerhalb einer Schicht oder eines Arbeitstages beziehen.

Um die Transparenz für Arbeitnehmer zu gewährleisten, müssen die entsprechenden Regelungen in jedem Betrieb für alle sichtbar ausgehängt werden. Eventuelle Abweichungen von diesen Vorgaben, die auf besondere betriebliche Verordnungen einzelner Branchen zurückzuführen sind (z.B. im Gesundheitswesen oder bei Rettungsfachkräften), müssen ebenfalls klar kommuniziert werden. Das Nichteinhalten der geforderten Ruhezeiten wird in der Regel als Ordnungswidrigkeit betrachtet, für die der Arbeitgeber mit Bußgeldern belangt werden kann.

Gemäß dem Arbeitszeitgesetz muss zwischen dem Ende einer Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten mindestens eine Ruhezeit von elf Stunden liegen. Diese Regelung gilt auch für Ruhezeiten im Schichtdienst. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Branchen, die individuell geregelt sind, beispielsweise durch Tarifverträge oder branchenspezifische Vorschriften.

Ruhezeiten in der Praxis

Die Ruhezeiten im Schichtdienst sind gesetzlich geregelt und gelten grundsätzlich für alle Arbeitsformen, einschließlich der Arbeit in Schichtbetrieben. Dennoch können diese Zeiten in der Praxis aufgrund der Schichtarbeit nicht immer vollständig eingehalten werden. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt in solchen Fällen, dass die Ruhezeit auf bis zu zehn Stunden verkürzt wird, unter der Bedingung, dass diese Kürzung innerhalb eines festgelegten Zeitraums ausgeglichen wird.

Es gibt branchenspezifische Ausnahmen, die solche Verkürzungen der Ruhezeiten ermöglichen. Dazu gehören unter anderem Einrichtungen der Pflege und Betreuung (wie Krankenhäuser, Altenpflegeheime und Häuser der Behindertenhilfe), Einrichtungen der Bewirtung und Beherbergung (Gaststätten, Hotels), Rundfunkanstalten, landwirtschaftliche Betriebe, Betriebe mit Tierhaltung sowie Verkehrsbetriebe. In diesen Branchen muss die verkürzte Ruhezeit innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen vollständig ausgeglichen werden, üblicherweise durch eine Verlängerung der anderen Erholungszeiten auf mindestens 12 Stunden.

Für jugendliche Arbeitnehmer gelten bezüglich der Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen zusätzlich zum Arbeitszeitgesetz auch Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dieses schreibt vor, dass eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden eingehalten werden muss. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, besonders auf Mitarbeiter unter 18 Jahren zu achten und sicherzustellen, dass diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Auf europäischer Ebene gibt es zusätzlich die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die Mindeststandards für Arbeitnehmer festlegt. Diese Richtlinie zielt darauf ab, gesundheitliche Risiken sowie Sicherheitsrisiken für alle Arbeitnehmer zu minimieren. Gemäß dieser Richtlinie ist eine Mindestruhezeit von elf Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden vorgeschrieben.