Probezeit
Definition: Probezeit
Es gibt verschiedene Bedeutungen des Begriffs “Probezeit”:
Erstens bezeichnet die Probezeit im Arbeitsrecht den Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, nach dessen Ablauf der gesetzliche Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz greift (§ 1 Abs. 1 KSchG).
Zweitens kann Probezeit auch im Sinne eines im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitraums verstanden werden, der dazu dient, die Eignung und Zusammenarbeit zu prüfen. Während dieser Zeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter erleichterten Bedingungen kündigen, wobei die Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt ist (§ 622 Abs. 3 BGB), sofern nicht tarifvertraglich anders geregelt. Eine Begründung für die Kündigung ist innerhalb dieses Zeitraums nicht erforderlich. Häufig fällt die vertraglich vereinbarte Probezeit mit dem Zeitpunkt zusammen, ab dem der gesetzliche Kündigungsschutz gilt.
Drittens kann Probezeit auch auf ein befristetes Arbeitsverhältnis hinweisen, das der beidseitigen Erprobung dient (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Wenn das befristete Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nicht verlängert wird, endet es regulär.
Es gibt jedoch spezifische Bedingungen in verschiedenen Situationen:
- Im Rahmen einer Berufsausbildung muss die Probezeit gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwischen einem und vier Monaten liegen (§ 20 BBiG).
- Tarifverträge können abweichende Kündigungsfristen festlegen, die für bestimmte Branchen gelten.
- Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) besonderen Schutz und dürfen bis zu vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden (§ 17 Abs. 1 MuSchG).
Probezeit in der Praxis
Im Arbeitsvertrag werden neben den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auch Regelungen zu Urlaub, Krankheit und der Probezeit festgehalten. Die Probezeit ist eine vereinbarte Phase zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses, die unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz gilt und explizit im Vertrag festgehalten sein muss.
Im Krankheitsfall ändert sich daran wenig. Arbeitnehmer haben nach vier Wochen im Unternehmen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dennoch kann häufiges Kranksein während der Probezeit ein Risiko für eine Kündigung darstellen, selbst wenn der Arbeitnehmer keine Schuld daran trägt. Bei betriebsbedingten Kündigungen werden oft zuerst die Mitarbeiter entlassen, die sich noch in der Probezeit befinden.
Wie lange dauert die Probezeit?
Gesetzlich ist eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vorgeschrieben. Eine Kündigung während dieser Zeit muss innerhalb der sechs Monate erfolgen. Das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses kann jedoch auch nach Ablauf dieser Frist liegen. Eine Verlängerung der Probezeit ist gesetzlich nicht möglich, jedoch können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen kürzeren Zeitraum vereinbaren oder ganz darauf verzichten.
Wie lange dauert die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Arbeitsvertrag zur Erprobung wird üblicherweise für sechs Monate abgeschlossen. Unter bestimmten Umständen kann die Befristung jedoch verlängert werden, wenn triftige Gründe vorliegen.