Lohnarten

Definition: Lohnarten

Lohnarten, auch Entgeltarten genannt, fassen alle möglichen Formen von Zahlungen und Sachleistungen zusammen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewährleisten. Sie können mit den arbeitsvertraglichen Leistungen oder auch mit anderen betrieblichen Maßnahmen verbunden sein. Die Bereitstellung von Lohnarten kann regelmäßig in vereinbarten Zeitintervallen (meist monatlich) oder auch einmalig zu einem festgelegten Termin erfolgen. Lohnarten und deren Abrechnung müssen immer mit gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen.

Welche Lohnarten gibt es?

In der Arbeitswelt begegnen uns verschiedene Lohnarten, je nach Art der Beschäftigung und Tätigkeit der Arbeitnehmer:

  1. Lohn, Gehalt, Besoldung, Honorar, Gage und Tantieme: Diese Begriffe repräsentieren unterschiedliche Arten der Vergütung, die von Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter gezahlt werden, abhängig von deren Beschäftigungsart und beruflicher Tätigkeit.
  2. Lohnarten im allgemeinen Sprachgebrauch: Lohn ist der Oberbegriff für Entgeltzahlungen, die gemäß § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für geleistete Arbeit gezahlt werden. Die Art des Lohns variiert je nach Beschäftigungsform:
    • Arbeiter und Handwerker erhalten oft leistungs- oder arbeitszeitabhängigen Lohn.
    • Angestellte erhalten ein festes monatliches Gehalt, unabhängig von der Arbeitsleistung.
    • Beamte im öffentlichen Dienst beziehen eine monatliche Besoldung.
    • Freiberufler vereinbaren Honorare mit ihren Kunden.
    • Künstler erhalten eine Gage für ihre Arbeit.
    • Geschäftsführer und leitende Angestellte können Tantieme als Erfolgsbeteiligung erhalten.
  3. Lohnarten nach Entlohnungsformen: Zu den gängigen Lohnarten gehören Gehalt und Lohn. Während Angestellte ein monatliches Gehalt erhalten, bekommen Arbeiter oft variablen Lohn, der erfolgsabhängig sein kann. Der Lohn für Arbeiter gliedert sich typischerweise in:
    • Zeitlohn: Bezahlung basierend auf der Arbeitszeit, oft als Stundenlohn.
    • Leistungslohn: Bezahlung basierend auf der geleisteten Arbeit, oft als Stücklohn oder Akkordlohn.

Die Wahl der Lohnart hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Arbeit, die Beschäftigungsform und die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Beteiligungslohn als Entlohnungsform

Beteiligungslohn, eine gängige Form der Entlohnung, wird sowohl im Vertrieb als auch in der Produktion häufig eingesetzt, um die Leistungen engagierter Mitarbeiter zu honorieren. Typischerweise wird der Beteiligungslohn als zusätzliche Prämie zum regulären Zeitlohn gezahlt. Diese Form der Vergütung ist nicht nur für Arbeiter und Handwerker gedacht, sondern kann auch Angestellten in leitenden Positionen angeboten werden, oft in Form einer Gewinnbeteiligung. Auf diese Weise wird der wertvolle Beitrag eines Arbeitnehmers zum Unternehmenserfolg in einem bestimmten Zeitraum anerkannt und belohnt.

Lohnarten gliedern sich in der Gehalts- und Lohnabrechnung nach verschiedenen abrechnungsrelevanten Eigenschaften. Diese werden den entsprechenden Steuer-, Sozialversicherungs- und Auswertungsmerkmalen zugeordnet. Es gibt drei Hauptkategorien:

  1. Bruttolohnarten:
    • Bruttobezug: Enthält alle sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Lohnarten wie Lohn, Gehalt, Zuschläge, Urlaubsgeld usw.
    • Bruttoabzug: Umfasst Abzüge wie Gehaltsverzicht, die zur Senkung der Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer beitragen, jedoch ebenfalls sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind.
  2. Nettolohnarten:
    • Nettobezug: Beinhaltet nicht sozialversicherungs- und steuerpflichtige Lohnarten wie Kostenerstattungen für berufliche Auswärtstätigkeiten wie Fahrtkosten.
    • Nettoabzug: Umfasst Abzüge wie Überweisungsbeträge für vermögenswirksame Leistungen, die den Nettolohn mindern und oft steuer- und sozialabgabenmindernd wirken.
  3. Statistiklohnarten:
    • Für unternehmensinterne Statistikzwecke relevante Lohnarten, die keine direkte Auswirkung auf die Gesamtsumme von Lohn oder Gehalt haben. Diese umfassen Abfindungen, Abschlagszahlungen, verschiedene Zulagen und Zuschläge.

In der Lohnbuchhaltung werden Lohnarten nach weiteren Kriterien wie Mitarbeiterbeteiligung, Entgeltform, Tätigkeit oder Auftragszuordnungen kategorisiert. Dazu gehören Bruttolohn, Nettolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Überstundenzuschläge, Provisionen, Sonderzahlungen, Dienstwagen und vieles mehr.

Bestimmte Lohnarten wie Warengutscheine, Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass, Betreuungsleistungen, Fort- und Weiterbildung sowie Auslagenersatz können steuerfrei sein, sofern bestimmte Freibeträge oder Freigrenzen eingehalten werden.