Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Definition: Was wird unter Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verstanden?
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bedeutet, dass er während des bestehenden Arbeitsverhältnisses die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter schützen muss. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Quellen, darunter öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Arbeitsschutzbestimmungen. Eine Definition der Fürsorgepflicht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 618 Abs. 1.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst verschiedene Bereiche, die nicht explizit gesetzlich festgelegt sind. In spezifischen Fällen kann ein Gericht entscheiden, ob der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist oder nicht. Allgemein umfasst diese Verpflichtung:
- Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz
- Schutz der Persönlichkeitsrechte und des psychischen Wohlbefindens der Mitarbeiter
- Sicherstellung des Datenschutzes personenbezogener Daten
- Einhaltung des Beschäftigungsanspruchs der Arbeitnehmer
- Berücksichtigung von Arbeits-, Pausen- und Urlaubszeiten
- Schutz der persönlichen Gegenstände der Arbeitnehmer
Es ist wichtig anzumerken, dass die Fürsorgepflicht bereits während des Bewerbungsprozesses gilt und auch nach einer Kündigungsnachricht weiterhin besteht. Während des Bewerbungsverfahrens muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass es fair und transparent abläuft. Nach einer Kündigung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Entscheidung rechtzeitig mitzuteilen und dem betroffenen Mitarbeiter Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Stelle anzubieten.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in der Praxis
Bestimmte Arbeitnehmergruppen erfordern von Seiten des Arbeitgebers eine erhöhte oder spezielle Fürsorgepflicht. Dies gilt insbesondere für Schwangere, Minderjährige und ältere Mitarbeiter, um nur einige wichtige Beispiele zu nennen. Diese erhöhte Fürsorgepflicht wird durch verschiedene Gesetze festgelegt. Eine spezielle Form der Fürsorgepflicht betrifft beispielsweise Beamte im öffentlichen Dienst gemäß dem Bundesbeamtengesetz, sowohl während als auch nach ihrem Beamtenverhältnis.
Des Weiteren greift diese Pflicht in speziellen Situationen ein. Hier sind einige relevante Fälle:
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Krankheit: Diese umfasst nicht nur akute Krankheiten, die eine Gefahr für die betroffenen Mitarbeiter und ihre Kollegen darstellen könnten, sondern erstreckt sich auch auf psychische Erkrankungen wie Depressionen und das Burnout-Syndrom.
- Fürsorgepflicht bei Mobbing und sexueller Belästigung: Um Mitarbeiter vor solchem Verhalten am Arbeitsplatz zu schützen, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche und personalwirtschaftliche Maßnahmen ergreifen, einschließlich Ermahnung, Abmahnung, Versetzung und im Extremfall Kündigung.
- Fürsorgepflicht bei höherer Gewalt: Selbst wenn das Risiko auf dem Arbeitsweg allein beim Mitarbeiter liegt, muss der Arbeitgeber unzumutbare Belastungen seiner Mitarbeiter vermeiden. Dies kann durch Maßnahmen wie Kostenerstattung für lange Arbeitswege oder die Möglichkeit der Arbeit im Homeoffice erfolgen.
Welche Konsequenzen hat die Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht, kann dies zu negativen Konsequenzen führen, darunter Arbeitsverweigerung, Schadenersatzforderungen und im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung durch die betroffenen Mitarbeiter. Bei Nichterfüllung der Fürsorgepflicht bei Krankheit, insbesondere im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, kann der Mitarbeiter einen Kostenausgleich von der zuständigen Berufsgenossenschaft verlangen. Im Falle einer vorsätzlichen Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber liegt die Haftung unmittelbar beim Unternehmen.