Freistellung
Definition: Was wird unter einer Freistellung verstanden?
Eine Freistellung, auch bekannt als Suspendierung, bezieht sich darauf, dass ein Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung entbunden wird. Diese Freistellung kann entweder zeitlich begrenzt oder dauerhaft erfolgen. Je nach Art der Freistellung kann der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Vergütung haben oder darauf verzichten müssen.
Freistellungen können auf verschiedene Weisen erfolgen:
- Unbezahlte Freistellung: Arbeitnehmer entscheiden sich oft für diese Form, wenn kein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung besteht und der Arbeitgeber einer beruflichen Auszeit zustimmt.
- Bezahlte Freistellung: Basierend auf gesetzlichen Bestimmungen, wie beispielsweise bei Krankheit, behält der Arbeitnehmer während der Freistellung seinen Anspruch auf Vergütung.
- Widerrufliche Freistellung: Arbeitnehmer können jederzeit zur Arbeit zurückgerufen werden, wie es üblicherweise bei Urlaub oder vorübergehenden Suspendierungen bis zum Ende der Kündigungsfrist der Fall ist.
- Unwiderrufliche Freistellung: Arbeitgeber können eine dauerhafte Freistellung anordnen, bei der der Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht mehr hat und sich nach einer neuen Anstellung umsehen kann, obwohl das Arbeitsverhältnis formal weiterhin besteht.
Die Entscheidung zur Freistellung kann einseitig vom Arbeitgeber getroffen werden, um beispielsweise Betriebsgeheimnisse zu schützen oder den Arbeitsablauf zu gewährleisten. Alternativ können Freistellungen auch durch gegenseitige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen
Im Arbeitsrecht gibt es bestimmte Fälle, in denen eine Freistellung automatisch erfolgt und der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Vergütung hat. Dazu gehören Situationen wie Krankheit, Mutterschutz oder die Ausübung von Pflichten im Betriebsrat.
Antrag auf Freistellung: Was ist zu beachten?
Im Arbeitsrecht besteht kein allgemeiner Anspruch auf Freistellung, außer in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber einer Freistellung zustimmen muss, wenn keine gesetzliche Grundlage dafür besteht. Um die Zustimmung des Arbeitgebers zu erhalten, kann ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Freistellung stellen.
Es gibt keine verbindlichen Vorgaben im Arbeitsrecht bezüglich der Form oder des Inhalts eines solchen Antrags. Ein Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden und inhaltlich frei gestaltet werden. Es ist jedoch wichtig, dass ein konkreter Zeitraum für die Freistellung angegeben wird.
Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einen Grund für die Freistellung anzugeben. Es ist jedoch ratsam, den Grund offen zu legen und plausibel zu machen, um das Vertrauen des Arbeitgebers zu gewinnen und die Zustimmung zur Freistellung zu erleichtern. Ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten kann dabei hilfreich sein.
In der Regel wird ein Antrag auf Freistellung schriftlich gestellt. Dies dient dazu, dass beide Parteien einen Nachweis über die Vereinbarung des Freistellungszeitraums haben. Dadurch weiß der Arbeitgeber genau, ab wann der Arbeitnehmer wieder zur Arbeit zurückkehren wird und wie lange er keine Vergütung zahlen muss.
Mögliche Gründe für eine Freistellung
Freistellung zur Kinderbetreuung: Eltern haben das Recht, nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz eine Freistellung wegen Kinderbetreuung zu beantragen. Diese Elternzeit dauert bis zu 36 Monate und ist unbezahlt. Nach Ablauf der Elternzeit kehrt der Arbeitnehmer in der Regel ohne weitere Absprache zur Arbeit zurück.
Freistellung zur Pflege von Angehörigen: Arbeitnehmer haben das Recht auf unbezahlte Freistellung, wenn sie nahen Angehörigen aus gesundheitlichen Gründen pflegen müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Pflege in häuslicher Umgebung zu ermöglichen, ganz oder teilweise.
Freistellung für Weiterbildung: Arbeitnehmer haben das Recht auf unbezahlte Freistellung für Weiterbildung, die unabhängig von bezahltem Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann. Es gibt gesetzliche Unterschiede zwischen den Bundesländern Bayern und Sachsen. Eine Freistellung für Weiterbildung ist für Arbeitnehmer interessant, die ihre Kompetenzen erweitern möchten, ohne gleichzeitig arbeiten zu müssen.
Auswirkungen auf die Sozialversicherung:
Eine unbezahlte Freistellung hat Auswirkungen auf die Sozialversicherung, insbesondere wenn sie länger als einen Monat dauert. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abzumelden.
Der betroffene Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Wenn die unbezahlte Freistellung endet oder der Arbeitnehmer eine neue Stelle findet, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erneut bei den genannten Versicherungen anmelden.
Urlaubsanspruch bei Freistellung:
Ob ein Arbeitnehmer während der Freistellung Anspruch auf Urlaub hat, hängt davon ab, ob es sich um eine unwiderrufliche oder widerrufliche Freistellung handelt. Bei einer unwiderruflichen Freistellung muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch berücksichtigen und gewährt in der Regel den Urlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Wenn der Urlaub nicht genommen werden kann, erfolgt eine Abgeltung der Resturlaubstage gemäß § 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Bei einer widerruflichen Freistellung darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht verrechnen. Der Arbeitnehmer kann aufgefordert werden, den Urlaub zu nehmen, bevor der Arbeitgeber die Freistellung anordnet. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind.