Bundesurlaubsgesetz

Definition: Was ist das Bundesurlaubsgesetz?


Das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer, auch bekannt als Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), ist ein Teil des deutschen Rechtsystems und gehört zum Bereich des Zivilrechts. Es bildet die Grundlage für soziale Gerechtigkeit am Arbeitsplatz. Als Teil des Privatrechts ist es eng mit dem allgemeinen Privatrecht, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, verknüpft.

Weitere relevante und spezifische Gesetzgebungen, die das Urlaubsrecht ergänzen und konkretisieren, sind unter anderem Bestimmungen im Sozialgesetzbuch, wie beispielsweise Regelungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit gemäß § 210 SGB IX. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch enthält relevante Regelungen, wie zum Beispiel zum Sonderurlaub gemäß § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung).

Was regelt das Bundesurlaubsgesetz?

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer in Deutschland. Unter dem Begriff “Arbeitnehmer” fallen alle Arbeiter, Angestellten, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlichen Personen. Speziell für Personen in Heimarbeit gilt vor allem § 12 BUrlG, während andere Paragraphen wie §§ 4, 6, 7 Abs. 3 und 4 sowie § 11 nicht mehr relevant sind.

Es gibt fünf grundlegende Bestimmungen gemäß dem Bundesurlaubsgesetz:

  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
  • Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr.
  • Der Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten.
  • Resturlaub kann unter bestimmten Umständen in das Folgejahr übertragen werden.
  • Das Urlaubsentgelt wird auf Basis des Arbeitsverdienstes berechnet.


Das Bundesurlaubsgesetz legt somit Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse fest. Es schützt Arbeitnehmer, die ohne diese gesetzlichen Vorgaben keinen Mindesturlaubsanspruch hätten oder die in Branchen tätig sind, in denen weder individuelle Verträge noch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eine bessere Regelung bieten.

Insgesamt regelt das Gesetz die grundlegenden arbeitsrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern und umgekehrt.

Gesetzliche Regelungen im Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz regelt wichtige Aspekte des Urlaubsanspruchs für Arbeitnehmer in Deutschland. Hier sind die Hauptpunkte des Gesetzes:

  • § 1 Urlaubsanspruch:
    • Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, auch wenn sie während dieser Zeit unverschuldet erkranken. Bei Krankheit während des Urlaubs werden die Urlaubstage gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
  • § 2 Geltungsbereich:
    • Das Gesetz gilt für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende sowie arbeitnehmerähnliche Personen wie Heimarbeiter und Handelsvertreter.
  • § 3 Dauer des Urlaubs:
    • Arbeitnehmer mit einer Sechs-Tage-Woche haben mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr, bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Arbeitstage.

Weitere relevante Paragraphen im Überblick:

  • § 4 Wartezeit:
    • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis.

  • § 5 Teilurlaub:
    • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Teilurlaub für jeden voll gearbeiteten Monat, wenn die Wartezeit für den vollen Urlaubsanspruch noch nicht erfüllt ist oder bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.

  • § 6 Ausschluss von Doppelansprüchen:
    • Beim Arbeitgeberwechsel im Kalenderjahr muss der alte Arbeitgeber den bisher gewährten Urlaub bestätigen.

  • § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs:
    • Die Urlaubsplanung berücksichtigt die Arbeitnehmerwünsche, und Resturlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.

  • § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs:
    • Gewerbliche Nebentätigkeiten, die den Erholungseffekt beeinträchtigen, sind verboten.

  • § 9 Erkrankung während des Urlaubs:
    • Bei Krankheit während des Urlaubs werden die Urlaubstage mit ärztlichem Attest wieder gutgeschrieben.

  • § 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation:
    • Urlaubstage werden nicht abgezogen, wenn Arbeitnehmer während dieser Zeit Entgeltfortzahlung erhalten.

  • § 11 Urlaubsentgelt:
    • Das Urlaubsentgelt wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub berechnet.

  • § 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit:
    • Spezifische Regelungen gelten für Urlaub im Bereich der Heimarbeit.

  • § 13 Unabdingbarkeit:
    • Bestimmte Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes, wie der Urlaubsanspruch, der Geltungsbereich und die Dauer des Urlaubs, können nicht durch vertragliche Vereinbarungen abgewandelt werden.

Das Bundesurlaubsgesetz stellt somit sicher, dass Arbeitnehmer angemessenen Erholungsurlaub erhalten und definiert klare Regelungen für Urlaubsansprüche und -bedingungen.

Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Arbeiter, Angestellte, Auszubildende sowie arbeitnehmerähnliche Personen wie Heimarbeiter und Handelsvertreter. Es regelt den Mindesturlaubsanspruch und andere wichtige Aspekte des Urlaubsrechts.

Nicht vom Bundesurlaubsgesetz erfasst sind minderjährige Arbeitnehmer, für die der Urlaubsanspruch im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt ist, sowie schwerbehinderte Menschen, Beamte, Richter und Soldaten der Bundeswehr, deren Urlaubsansprüche in anderen Gesetzen festgelegt sind.

Das Bundesurlaubsgesetz findet Anwendung, sofern keine abweichenden Regelungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen getroffen wurden. Auch in tarifgebundenen Betrieben gilt das Bundesurlaubsgesetz, jedoch haben Tarifverträge Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen, dürfen aber den gesetzlichen Mindesturlaub nicht unterschreiten und dürfen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abweichen, außer in bestimmten Ausnahmefällen.