Änderungsvertrag

Definition: Was versteht man unter einem Änderungsvertrag?

Es handelt sich um einen Vertrag, der eine nachträgliche Modifikation eines bestehenden Schuldverhältnisses darstellt. Ein typisches Beispiel für ein Schuldverhältnis ist ein Arbeitsvertrag. Die Notwendigkeit eines Vertrags zur Änderung ergibt sich aus dem Grundsatz “pacta sunt servanda”, der besagt, dass abgeschlossene Verträge eingehalten werden müssen. Jede Änderung der vertraglichen Bestimmungen, die nicht durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers durchgesetzt werden kann, erfordert die schriftliche Form und die Zustimmung beider Vertragsparteien.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Vertragsparteien über die Vertragsfreiheit verfügen und somit jeden abgeschlossenen Vertrag modifizieren können. Dies ermöglicht der Grundsatz der Privatautonomie, welcher in der Praxis den Grundsatz pacta sunt servanda einschränkt. Es liegt grundsätzlich in der Entscheidung der Vertragsparteien, welche Aspekte durch einen Änderungsvertrag geregelt werden sollen. Ein solcher Vertrag kann Hauptleistungen, Nebenverpflichtungen oder Leistungsmodalitäten betreffen. Häufig umfassen Änderungsverträge zum Arbeitsvertrag Themen wie Gehalt, Einsatzort, Arbeitszeiten, Aufgabenbereich und Führungsverantwortung.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Änderungsvertrag nicht mit einem Aufhebungsvertrag gleichzusetzen ist, der das Schuldverhältnis beendet. Bei einem Änderungsvertrag bleibt das ursprüngliche Schuldverhältnis bestehen, da lediglich bestimmte Aspekte des Arbeitsvertrags geändert werden. Es muss beachtet werden, dass ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht steht, wie beispielsweise Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Ein Änderungsvertrag kann für ungültig erklärt werden, wenn er den Arbeitnehmer unangemessen oder unzumutbar benachteiligt.

Änderungsvertrag in der Praxis

In der Praxis hat der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber vorschlägt, Änderungen am bestehenden Arbeitsvertrag vorzunehmen, mehrere Optionen:

  • Er kann allen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen und den Vertrag unterzeichnen.
  • Er kann das Änderungsangebot ausdrücklich ablehnen, wobei auch sein Schweigen als Ablehnung gilt.
  • Er kann das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen und eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Daraus ergibt sich, dass es keinen Zwang gibt, einen Änderungsvertrag zu unterzeichnen. Die Entscheidung, das Änderungsangebot anzunehmen, liegt allein beim Arbeitnehmer, basierend auf den Grundsätzen pacta sunt servanda und der Privatautonomie. Wenn der Arbeitnehmer Änderungen ablehnen möchte, die nachteilig erscheinen, kann er von seinem Recht Gebrauch machen, das geänderte Angebot abzulehnen oder es unter Vorbehalt anzunehmen.

Was ist sonst noch bei einem Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag zu beachten?

Der Arbeitnehmer kann seinen Rücktritt vom Änderungsvertrag erklären, insbesondere wenn die Unterzeichnung mit einer rechtswidrigen Handlung seitens des Arbeitgebers verbunden ist. Grundsätzlich kann jemand, der aufgrund von Zwang, Täuschung oder aufgrund seines Gesundheitszustands einen Änderungsvertrag gegen seinen Willen unterzeichnet hat, diesen juristisch anfechten und für nichtig erklären lassen. Darüber hinaus kann unter bestimmten Umständen ein neuer Arbeitsvertrag anstelle eines Änderungsvertrags eine Lösung darstellen.

Wenn ein Änderungsvertrag unterzeichnet wird, sollten die folgenden Punkte nicht fehlen:

  • Datum
  • Namen der Vertragsparteien
  • Einverständniserklärung
  • Datum des ursprünglichen Arbeitsvertrags
  • Vertragsänderungen sowie neu festgelegte Arbeitsbedingungen
  • Salvatorische Klausel
  • Unterschriftsfelder