Teilzeitarbeit

Definition: Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit wird definiert als die Tätigkeit eines Arbeitnehmers, der üblicherweise weniger Stunden pro Woche in einem Unternehmen arbeitet im Vergleich zu vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Dabei dient die Wochenarbeitszeit als wesentliches Kriterium für den Vergleich. In seltenen Ausnahmefällen kann auch die Jahresarbeitszeit herangezogen werden, obwohl dies eher unüblich ist. Wenn keine vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen vorhanden sind, werden Bestimmungen in entsprechenden Tarifverträgen herangezogen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit sowie wichtige Schutzbestimmungen für Teilzeitbeschäftigte sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgelegt. Auszubildende fallen nicht unter diese Kategorie und werden als separate Berufsgruppe betrachtet.

Teilzeitarbeit ist für Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen attraktiv. Sie ermöglicht eine Reduzierung der Arbeitszeit, die sich besser an den individuellen Lebensstil anpasst (bekannt als “Downshifting”). Zudem sind familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder die Haushaltsführung häufig ausschlaggebende Motive für Teilzeitarbeit. Viele Frauen nutzen auch die Möglichkeit einer verringerten Arbeitszeit, um nach einer Schwangerschaft wieder in das Berufsleben einzusteigen.

Das TzBfG gewährt Arbeitnehmern gemäß § 8 das Recht, die Arbeitszeit umzustellen, indem sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass sie von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung wechseln möchten. Zudem haben Teilzeitbeschäftigte gemäß § 9 TzBfG ein Anrecht darauf, bei der Besetzung freier vergleichbarer Vollzeitstellen bevorzugt berücksichtigt zu werden, wenn sie ihre Arbeitszeit verlängern möchten.

Teilzeitarbeit in der Praxis

In der Praxis gibt es verschiedene Modelle zur Umsetzung von Teilzeitarbeit. Eine Möglichkeit besteht darin, feste Arbeitszeiten zu vereinbaren, die unter denen vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter liegen. Bei der Erstellung von Dienstplänen ist es wichtig, dies entsprechend zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann Teilzeitarbeit auch mit flexiblen Arbeitszeitmodellen kombiniert werden. Einige Unternehmen praktizieren auch die sogenannte Arbeit auf Abruf, bei der lediglich eine Mindestarbeitszeit festgelegt wird, während die genaue Arbeitszeit vom Arbeitgeber bestimmt wird. Der Arbeitsvertrag legt dann lediglich die Gesamthöhe des zu zahlenden Entgelts fest.

Teilzeitarbeit gewinnt kontinuierlich an Bedeutung. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts arbeiten in Deutschland etwas über 12 Millionen Beschäftigte in Teilzeit, wobei rund 78 % davon weiblich sind. Dies kann auf die überwiegend familiären Motive zurückgeführt werden. In Deutschland arbeiten etwa 50 % aller Frauen in Teilzeit, was über dem europäischen Durchschnitt liegt.