Sonntagsarbeit

Definition: Sonntagsarbeit

Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Einschränkungen geregelt, die auf dem Grundgesetz basieren. Demzufolge werden diese Tage als Tage der Arbeitsruhe und Erholung angesehen.

Die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen in Deutschland ist durch zahlreiche Einschränkungen geregelt, die auf einer besonderen Bestimmung des Grundgesetzes beruhen. Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung stellt den Sonntag unter Schutz. Somit ist Sonntagsarbeit nur erlaubt, wenn sie einem legitimen Zweck dient und zur Zielerreichung notwendig und angemessen ist. Arbeitnehmer, die an Sonntagen arbeiten, erhalten oft Zuschläge zum Grundgehalt.

Die Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit für Arbeitnehmer wird durch die §§ 9 und 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Gemäß § 9 dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich an Sonntagen nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen gemäß § 10 ArbZG, die die Sonntagsarbeit in bestimmten Bereichen erlauben, darunter:

  • Not- und Rettungsdienste
  • Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. Polizei und Gerichte)
  • Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegestationen
  • Gaststätten und Hotels
  • Kulturelle Veranstaltungen wie Musik- und Theateraufführungen
  • Kirchliche Veranstaltungen
  • Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Medien und Presse
  • Messen
  • Bewachung
  • Landwirtschaft und Tierhaltung

Das Verbot der Sonntagsarbeit ist nicht absolut. Unter bestimmten betrieblichen Umständen kann es möglich sein, auch in anderen Branchen vorübergehend auch an Sonntagen zu arbeiten.

Sonntagsarbeit in der Praxis

In der Praxis spielen vor allem die Zuschläge für Sonntagsarbeit eine bedeutende Rolle. Diese Zuschläge werden gezahlt, um die Tatsache zu honorieren, dass Arbeitnehmer an einem Tag arbeiten, an dem die Mehrheit der Beschäftigten frei hat. Die rechtliche Grundlage für diese Zuschläge bilden in erster Linie Tarif- und Arbeitsverträge. Der Staat verzichtet auf eine Besteuerung des Zuschlags, um die gewünschten Anreizeffekte nicht zu untergraben. Gemäß geltendem Recht bleibt der Sonntagszuschlag steuerfrei, solange er 50 % des Grundgehalts nicht übersteigt. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der normalerweise 20 € pro Stunde verdient, an Sonntagen steuerfrei bis zu 30 € pro Stunde verdienen kann. Es ist auch möglich, den Sonntagszuschlag mit weiteren Zuschlägen zu kombinieren, zum Beispiel für Nachtarbeit. Üblicherweise wird der Zuschlag auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

In der Praxis relevant ist auch die Frage, inwieweit eine Ausweitung der Sonntagsarbeit rechtlich möglich ist. Neben dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt es noch weitere Normen, die dies regeln, und je nach Bundesland unterschiedlich sein können.