Job Sharing
Definition von Job Sharing
Job Sharing, übersetzt als Arbeitsplatzteilung, ist ein Modell zur Regelung der Arbeitszeit, bei dem zwei oder mehr Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle teilen. Im Gegensatz zur klassischen Teilzeitarbeit befassen sich die Partner beim Job Sharing mit der Festlegung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Ein Arbeitgeber verliert in diesem Modell sein Direktionsrecht, und die Job Sharer legen Aufgabenspektrum, Arbeitsstunden und Verdienst individuell fest.
Job Sharing aus arbeitsrechtlicher Sicht
Die rechtliche Grundlage für Job Sharing findet sich im Artikel 13 des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG). Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Teilzeit, bei der keine Rechtsbeziehungen zwischen den Partnern bestehen. Jeder Partner erhält einen individuellen Arbeitsvertrag mit einem spezifischen Gehaltsanspruch basierend auf der vereinbarten Arbeitszeit.
Rechtsverbindlichkeit eines Arbeitsplans beim Job Sharing:
Ein gemeinsam erstellter Arbeitsplan der Job Sharing Partner hat eine rechtsverbindliche Wirkung.
Vertretungspflicht beim Job Sharing:
Eine Vertretungspflicht ist grundsätzlich nicht verpflichtend, kann jedoch im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Urlaubs- und Lohnfortzahlungsanspruch beim Job Sharing:
Es gelten keine besonderen Regelungen für Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Anspruch richtet sich nach der vereinbarten Arbeitszeit, ähnlich wie bei Teilzeitbeschäftigten.
Kündigungsschutz für Job Sharing Partner:
Beim Ausscheiden eines Partners aus dem Job Sharing-Modell erfolgt keine automatische Kündigung für die verbleibenden Partner. Das Teilzeitbefristungsgesetz gewährt jedem betroffenen Partner einen begrenzten Sonderkündigungsschutz.
Verschiedene Job Sharing Modelle
Es existieren unterschiedliche Arbeitszeitmodelle im Bereich Job Sharing, darunter Job Splitting, Job Pairing und Top Sharing. Diese Modelle unterscheiden sich in ihrer Organisationsstruktur und werden je nach den Anforderungen der Position oder der Art der Zusammenarbeit gewählt.