Elternzeit
Definition: Elternzeit
Elternzeit bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit, den Eltern nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Die Begriffe Erziehungsurlaub und Elternurlaub werden synonym verwendet. Der rechtliche Anspruch auf Elternzeit ergibt sich in Deutschland aus §15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).
Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Wohnsitz und setzt voraus, dass das beantragende Elternteil Teil eines nach deutschem Recht geschlossenen Arbeitsverhältnisses ist. Auch bei Arbeitsverhältnissen, die nicht dem deutschen, sondern dem Recht eines anderen EU-Staates unterliegen, besteht nach Art. 9 der Verordnung Nr. 593/2008 ein Anspruch auf Elternzeit.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Um Anspruch auf Elternzeit zu haben, muss der beantragende Elternteil die Erziehung und Betreuung des gemeinsam im Haushalt lebenden Kindes selbst übernehmen. Es ist nicht erlaubt, die Betreuung einer anderen Person zu überlassen, jedoch können Dritte unterstützend tätig werden. Die Elternzeit kann von Vätern und Müttern gleichermaßen in Anspruch genommen werden, unabhängig vom Geschlecht. Der Anspruch ist zeitlich begrenzt und kann pro Kind bis zu 36 Monate betragen.