Aufhebungsvertrag

Definition: Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag, auch als Auflösungsvertrag bekannt, beendet ein bestehendes Schuldverhältnis. Im Unterschied zu anderen Formen der Vertragsauflösung, wie etwa der Kündigung, tritt ein Auflösungsvertrag nicht einseitig in Kraft, sondern erfordert die Zustimmung beider Vertragsparteien. Diese Verträge sind insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts verbreitet, um die geltenden Kündigungsschutzbestimmungen zu umgehen.

Die Inhalte eines Aufhebungsvertrags sind weitgehend verhandelbar zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Häufig beinhalten sie Vereinbarungen über Abfindungszahlungen oder Wettbewerbsverbote. Solche Verträge bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern verschiedene Vorteile. Zum Beispiel unterstützt der Arbeitgeber in einigen Fällen durch Outplacement-Maßnahmen betroffene Mitarbeiter bei der Neuorientierung, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Die wichtigsten Vorteile für Arbeitnehmer

  • Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem Jobwechsel
  • Möglichkeit zur Verhandlung einer höheren Abfindung
  • Freie Verhandlung von Arbeitsvertragsinhalten, wie dem Umgang mit Resturlaub

Die wichtigsten Vorteile für Arbeitgeber

  • Keine Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfristen
  • Kein Risiko eines Kündigungsschutzverfahrens
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit besonderem Kündigungsschutz, etwa bei Schwangeren, ohne Zustimmung einer Behörde
  • Keine Anhörungspflicht des Betriebsrats

Anwendung des Aufhebungsvertrags in der Praxis

In der Praxis wird ein Aufhebungsvertrag vor allem in zwei gängigen Situationen des Arbeitslebens genutzt:

Jobwechsel: Ein Arbeitnehmer hat eine neue Anstellung gefunden und strebt einen schnellen Wechsel zum neuen Arbeitgeber an. Um den aktuellen Arbeitgeber vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist zu verlassen, kann der Arbeitnehmer mit seinem derzeitigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließen. Dies ermöglicht eine einvernehmliche Verkürzung der Kündigungsfrist, auf die sich Arbeitgeber häufig einlassen.

Unternehmensumstrukturierung: Viele Unternehmen bieten während Umstrukturierungsprozessen Teilen ihrer Belegschaft Aufhebungsverträge an, um die Umstrukturierung zügig abzuschließen.

Bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollten Arbeitnehmer insbesondere beachten, dass dadurch nicht nur der Kündigungsschutz entfällt, sondern in der Regel auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit ruht. Da der Arbeitnehmer durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags selbst die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, führt die Agentur für Arbeit normalerweise eine dreimonatige Sperrfrist ein. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt nur erhalten, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft machen kann, dass er durch die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag einer betriebsbedingten Kündigung zuvorgekommen ist. In vielen Fällen gestaltet sich diese Beweisführung in der Praxis jedoch als schwierig.

Arbeitnehmer sollten den Abschluss eines Aufhebungsvertrags in der Praxis wohlüberlegt angehen und nicht unter Zeitdruck handeln. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, einen Aufhebungsvertrag abzulehnen. Einige Arbeitgeber verknüpfen besonders hohe Abfindungszahlungen mit der Bedingung einer schnellen Vertragsannahme. Solche Vertragsangebote sollten von Arbeitnehmern sorgfältig geprüft werden. Ein einmal unterzeichneter Aufhebungsvertrag lässt sich in der Praxis nur schwer rückgängig machen, da es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. Arbeitgeber können daher auf die Einhaltung des Vertrags bestehen.