Das Bundesarbeitsgericht (BAG) veröffentlichte am 13. September 2022 eine Pressemitteilung, die große Diskussionen auslöste. Dort heißt es: “Der Arbeitgeber ist nach
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.”
Das BAG beruft sich damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) von bereits Mai 2019, das allen Mitgliedsstaaten vorschreibt, Regelungen zur Dokumentation der Arbeitszeit zu schaffen. Bislang wurde dies vom Deutschen Gesetzgeber jedoch nicht in nationales Recht überführt.
Es wird erwartet, dass sich dies kurzfristig ändert, der Handlungsdruck auf den Deutschen Gesetzgeber ist durch die BAG Erklärung deutlich gestiegen.